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Zukunft in BAYERN DIGITAL gestalten - erste Bewilligungsbescheide

07.11.2019

© komuna GmbH

 
 


Verschiedene Kunden haben uns informiert, dass sie vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) bereits die Zustimmung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Beschaffung beantragter Online-Dienste erhalten haben.

Nachdem wir Ende September die letzten Details zur Förderung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und dem LDBV final klären konnten, haben wir anschließend –und noch rechtzeitig zum Beantragungsbeginn am 01. Oktober 2019- allen unseren Kunden förderfähige Angebote übersandt. Wir wollen unsere Kunden damit bestmöglich auf dem Weg in die Digitalisierung und bei der OZG-Umsetzung unterstützen.

Das LDBV hat auf der Webseite www.digitales-rathaus.bayern weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie den Online-Förderantrag bereitgestellt.

Mit der Strategie BAYERN DIGITAL macht die Bayerische Staatsregierung den Freistaat Bayern zur Leitregion für Digitales. Der Ausbau des Angebots im BayernPortal als zentrale Plattform hat oberste Priorität.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr über Verwaltungsportale als Online-Dienste nutzen können. Dafür werden die Kommunen in Bayern ab 1. Oktober 2019 mit bis zu 20.000 Euro bei ihren Ausgaben für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten unterstützt.

Zudem verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 neben Bund und Ländern auch die Kommunen bis 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale zugänglich zu machen.

Der Freistaat Bayern hat sich zum Ziel gesetzt die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits bis Ende 2020 online anzubieten und unterstützt mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ Investitionen in kommunale Online-Dienste.

 

 
 
 
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