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Vom § 2b UStG über das Tax Compliance Management-System zur korrekten Steuererklärung

29.05.2019

© Maksym Yemelyanov / stock.adobe.com

 
 

Im Hinblick auf zukünftig durch die Kommunen zu erfüllende steuerliche Pflichten nach § 2b UStG ist eine systematische Aufarbeitung der Tätigkeiten Ihrer Kommune ein elementarer Schritt. Dies steht auch im Zusammenhang mit dem noch einzurichtenden sog. Tax Compliance Management System (TCMS), welches grundsätzlich vor erheblichen finanziellen sowie politischen und schließlich strafrechtlichen Konsequenzen schützen kann.

 

Was ist zu tun?

Überblick der Tätigkeiten:
• Was wird unternehmerisch?
• Was bleibt nicht unternehmerisch?
• In welchen Fällen sind Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 UStG anwendbar?
• Wo bestehen Vorsteuerabzugsmöglichkeiten?

Hierzu erforderlich:
• systematische Aufarbeitung der Sachverhalte und Daten
• Durchsicht der Haushaltsdaten

Vorbereitung auf das neue Recht:
• Erfassung und Beurteilung relevanter Tätigkeiten (USt-Haushalts-Check)
• Berücksichtigung von Vorsteuerabzugspotenzialen
• Änderung von Verträgen/Neuabfassung von Verträgen, Satzungen etc.
• Vertragsmanagement
• Anpassung Organisationsabläufe/-aufbau
• Tax Compliance

Warum Tax Compliance?
• Der Begriff Tax Compliance bezeichnet in diesem Kontext die Implementierung und Pflege eines Systems zur Sicherstellung der Befolgung steuerlicher Gesetze und Vorgaben der Finanzverwaltung unter Einbeziehung entsprechender Organisationsstrukturen (Aufbau und Ablauforganisation) – auch Steuer-IKS genannt.
• Ein Tax Compliance Management-System (TCMS) soll damit auch vor erheblichen finanziellen sowie politischen und schließlich strafrechtlichen Konsequenzen schützen.
• Die Umsetzung eines Tax Compliance hat Indizwirkung im Falle einer Steuerverkürzung (§ 153 AO).

Ihre Partner
Die Partner komuna und Schüllermann haben die notwendigen Maßnahmen sowohl aus technischer als auch aus steuerrechtlicher Sicht aufeinander abgestimmt und bieten für jede Kommune die passende Lösung. Die Leistungen greifen passgenau ineinander und können modular beauftragt werden.

 

Leistungen Schüllermann                                             
- Umsatzsteuer-Haushalts-Checks                                    
- Sachverhaltsanalysen                                                     
- Handlungsbedarf identifizieren                                        
- Beurteilung von Satzungen und steuerlicher                     
  Regeln undVerträgen
- Einführung Tax Compliance Management-System
- Steuerliche Betreuung

Leistungen komuna
- Umsetzung in CIP/KD
- Automatisierung von Abläufen
- Sicherheit durch Hinterlegung
- Auswertungen

 

Gerne möchten wir Ihnen gemeinsam unsere Vorgehensweise in einem Online-Seminar vorstellen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich über den nachfolgenden Link an:
Online-Seminar: Vorstellung § 2b UStG und Tax Compliance Management-System,
   am Freitag, 5.07.2019 von 9.00 - 10.30 Uhr


Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

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Schüllermann - Wirtschafts- und                                    komuna GmbH
Steuerberatung - GmbH                                               Wolfgang Goletz
Christian Schäfer                                                           Telefon: 0871 97385-20
Telefon: 089 230353-47                                                  E-Mail: goletz@komuna.de
E-Mail: christian.schaefer@schuellermann.de

 

 
 
 
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