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Die eID-Karte in MESO / VOIS MESO

06.08.2020

©Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

 
 

Es ermöglicht nichtdeutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union in Deutschland eine Karte zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) zu beantragen und zu nutzen. Im Ergebnis erhalten Sie neben dem Pass- und Personalausweisregister ein neues eigenständiges eID-Karte-Register.

Einige wesentliche Punkte sind noch immer nicht endgültig geklärt, aber wir können zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass ab 01.05.2021 relevante Daten aus dem eID-Karte-Register ins Melderegister übernommen und ab diesem Zeitpunkt auch in das Rückmeldeverfahren integriert werden.

Die Daten werden somit bis zum 01.05.2021 ausschließlich im eID-Karte-Register geführt und zum 01.05.2021 dann mit einem automatisierten Lauf ins Melderegister übernommen. Dies birgt natürlich Probleme in sich, wenn der EU-Bürger zwischenzeitlich den Zuständigkeitsbereich verlassen hat. Aber auch dafür müssen Lösungen gefunden werden.

HSH als Softwarehersteller für MESO / VOIS MESO wird mit einer neuen zusätzlichen Softwarekomponente folgende Funktionalitäten in den Bereichen MESO bzw. VOIS MESO umsetzen:

1. Realisierung des gesamten Erfassungsprozesses für die eID-Karte
2. Führen des eID-Karte-Registers
3. Realisierung aller notwendigen Vorgänge wie u.a. Sperrung, Verlust, Wiederauffindung
4. Kommunikation mit der Bundesdruckerei
5. Optionale Bereitstellung eines online-Beantragungsprozesses (hier bitte beachten, dass die Identitätsprüfung dennoch in den Behörden erfolgen muss!)
6. Bereitstellung der Aufgaben zum Datentransfer am 01.05.2021

Zur Erläuterung der genannten Funktionen wird ein Lernvideo bereitgestellt.

 
 
 
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