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Der sichere Weg zur Kommunalen Doppik

 

Kommunen in Bayern haben die Wahl zwischen Kameralistik und Doppik. Den Wechsel zum Neuen Kommunalen Finanzwesen unterstützt komuna mit der Software-Lösung CIP – KD und Erfahrungen aus zahlreichen Projekten.

Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts vom 08.12.2006 wurde auch in Bayern der Weg zu Doppik frei gemacht. Während die deutliche Mehrheit der Länder die Kommunale Doppik verpflichtend eingeführt haben, gehen Bayern, Thüringen und Schleswig-Holstein einen Sonderweg. In diesen Ländern bleibt neben der Doppik alternativ auch die Kameralistik als Buchführungssystem bestehen.

Mittlerweile sehen auch kleinere Kommunen für sich positive Aspekte im Neuen Kommunalen Finanzwesen, so dass immer mehr kreisangehörige Gemeinden zur Doppik wechseln.

Bei der komuna Lösung CIP – KD entscheidet der Anwender „wie, wann, in welchen Umfang“ umgestellt wird. Das modulare Konzept dieser Finanzwesensoftware lässt den Kommunen die Offenheit rein doppisch, kameral, oder über ein Referenzmodel beide Buchführungssysteme gleichzeitig ohne doppelten Aufwand zu bedienen. Diese Konfiguration kann dabei je Behörde (Gemeindekennziffer oder Mandant) und Haushaltsjahr unterschiedlich eingestellt werden. Diese Möglichkeiten stellen vor allem für Verwaltungsgemeinschaften und Kommunen mit zusätzlichen Mandanten (z. B. Kommunalunternehmen, Stadtwerke) eine sehr komfortable Lösung dar.

 

Software und Schulungen sind aufeinander abgestimmt

Neben der programmtechnischen Schulung erfolgt von Seiten komuna mehr und mehr auch die fachliche Betreuung. Dabei profitieren die Kunden von den praktischen Erfahrungen, die in zahlreichen Umstellungsprojekten gewonnen wurden.

Zudem hält Wolfgang Goletz, komuna-Experte für das Neue Kommunale Finanzwesen, neben Klausurtagungen regelmäßig Fachvorträge im Rahmen von Gemeinde- und Stadtratssitzungen.
Dieser Bezug zur Praxis wird von den Mandatsträgern sehr positiv beurteilt. Aufgrund der Entscheidungshoheit ist das fachliche Verständnis der politischen Mandatsträger zwingend erforderlich. So muss neben den örtlichen Inventurrichtlinien auch die Eröffnungsbilanz beschlossen werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen und der örtlichen Rechnungsprüfung sollten die Räte auch die Logik der Drei-Komponenten-Rechnung und die Auswirkungen der einzelnen Ergebnisse verstehen.

Die komuna- „Schritt-für-Schritt-Methode“ gilt nach wie vor als sehr beliebtes Umstiegskonzept, da hier sowohl eine komplette als auch bereichsweise Umstellung möglich ist. Die Anwender erhalten mit dem Softwaremodul „Doppik“ alle rechtlichen Grundlagen geliefert und gepflegt (Kontenpläne, Produktbereiche, Aufbau der Drei-Komponenten-Rechnung, Abgrenzungen).

Bei einigen regionalen Projekten haben sich mehrere Kommunen zusammengeschlossen, um den Umstieg gemeinsam zu bewerkstelligen. Aus diesen Projekten lassen sich durchwegs positive Erfahrungen vermelden.

Warum nicht die Chance nutzen und ohne rechtlichen Druck die Grundlagen für das Neue Kommunale Finanzwesen legen. Informieren Sie sich im Rahmen der Informationsworkshops „der Weg zum Neuen Kommunalen Finanzwesen“, oder sprechen sie mit einem unserer Spezialisten. Das Team komuna.finanz hilft Ihnen gerne.

 

Folgende Zahlen sprechen für eine Trendwende in Richtung Neues Kommunales Finanzwesen:

50 Anwender arbeiten bereits in den unterschiedlichsten Stadien mit der rein doppischen Buchungsvariante. Neben testierten Eröffnungsbilanzen (z. B. Gde. Weyarn) liegen auch schon praxisgerechte Erfahrungen im Jahreswechsel vor. 

Für den Jahresabschluss ist die doppische Softwarelösung ebenso komfortabel wie im kameralen System.

Über 300 Kunden nutzen das Modul Anlagenbuchhaltung / Inventarverwaltung. Hier hat sich vor allem CIP – Archiv, die integrierte Belegarchivierung bewährt. Die Dokumentation für Eröffnungsbilanzen wird dabei bestens unterstützt. Bei den Auskunftsplätzen schätzen die Sachbearbeiter den Zugriff auf die Originalrechnungen.

Der Produktplan als Mittelpunkt der Kommunalen Doppik.

 
 
 
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