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Optimale Sachbearbeitung für alle Bürgerämter

Seit Mitte 2015 ist VOIS|MESO als Nachfolgeprodukt von MESO Classic im Praxiseinsatz und hat seine Feuertaufe längstens erfolgreich bestanden. Im November 2016  haben wir in Bayern die ersten Kunden auf das Fachverfahren VOIS|MESO umgestellt.

Was ist VOIS ?
Das Neue und Innovative von VOIS ist seine Architektur, ein Baukastensystem, das sowohl eine softwareseitige als auch eine organisatorische Plattform zur Integration verschiedener Fachverfahren bereitstellt.
Mit einem einheitlichen Look-and-Feel, einer modernen Weboberfläche und einer über alle Anwendungen hinweg gleichen oder ähnlichen Programm- und Vorgangslogik, wird VOIS so vor allem den fachübergreifenden Anforderungen von Bürgerämtern gerecht.

VOIS Basiskomponenten
Alle in VOIS integrierten Fachverfahren nutzen die gleichen Basiskomponenten. Das garantiert eine hohe Interoperationalität und Kompatibilität der Fachverfahren untereinander, erhöht die Fachlichkeit und Qualität der Daten, verringert den Wartungs-, Pflege und Administrations- ebenso wie den Schulungsaufwand.

 

VOIS Zusatzmodule

  • VOIS|PAM - Das Parkausweismodul - mehr Infos
  • VOIS|GEKA - Die Gebührenkasse - mehr Infos
  • VOIS|BEV - Das Behördliche Ermittlungsverfahren - mehr Infos
  • VOIS|Bonus - Die Bonuskartenverwaltung - mehr Infos
  • OLIWA - Internetwahlschein (IWS) - mehr Infos
  • Intranetauskunft (MIA) mit Intranet-Webservices - mehr Infos
  • automatische Sammelauskunft für Poweruser (ASA) - mehr Infos
 

archivo

Meldebehörden dürfen die Daten von meldepflichtigen Einwohnern – und die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise – nur solange aufbewahren bzw. verwenden, wie diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind.

Für die Löschung der Daten aus dem Melderegister und die Speicherung der Daten in einem vom Mel-deregister getrennten Archiv gelten definierte Fristen, die sich nach Art der Daten und nach Bundesland unterscheiden.

Zu löschende Daten können vor der Löschung den Archiven angeboten werden (vgl. §16 Bundesmeldegesetz). Bis heute werden die Daten noch nicht automatisiert an die Archive übergeben, jedoch u. a. in den Archivtabellen des Melderegisters „zwischenarchiviert". Die aus dem Melderegister gelöschten Daten liegen in den Archiven auch heute noch in Papierform vor. Eine digitale Archivierung war bisher sozusagen „kein Thema". Alle Daten werden in Akten gesammelt. Nur vereinzelt haben Archive damit begonnen, diese Akten zu digitalisieren.

>>mehr Infos

 
 
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Allgemeine Anfragen und Informationen, Schulungen: 

Telefon 0871/97385-0
 Fax        0871/97385-600
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Buchhaltung 

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 komuna.finanz 91 691
 komuna.einwohner 92 692
 VOIS MESO 94 692
 komuna.RIS 95 695
 komuna.wahl 0 600
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